Projektentwicklung für Betreutes Wohnen und Pflegeheime

Projektentwicklung

Städtebaulichen Voruntersuchungen sowie Gesprächen mit Investoren und potentiellen Betreibern kommt eine größere Bedeutung zu als bei anderen Bauvorhaben.

Die mögliche Bebauung ist das Eine, die Zusimmung der Heimaufsicht sowie die Rentabilitäten für Investor und Betreiber sind die anderen Kriterien.

Soll es eine Demenzabteilung geben?

Welche Pflegestufen sollen betreut werden?

Wird auch an Junge Pflege gedacht oder geht es um ein reines Seniorenwohnheim?

Welche Dienste sollen beim Betreuten Wohnen integriert werden?

… sind exemplarische Fragen, die den Mix an Anforderungen definieren, um passende Angebote der Betreiber in den Einrichtungen realisieren zu können.

Vom ersten Entwurf an beziehen wir die einschlägigen Normen selbstverständlich mit ein:

  • DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude
  • DIN 18040-2 für Wohnungen und gegebenenfalls auch
  • DIN 18040-3 für öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Hinzu kommen
  • DIN 39984 für Bodenindikatoren und sonstige Leitelemente und
  • DIN 32975 Anforderungen an die Gestaltung optischer Informationen für eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit bei Informationspunkten im öffentlichen Raum.

Bei Verhandlungen mit Behörden stehen wir Ihnen natürlich zur Seite.

Häufig ist auch geboten, sich die Zustimmung der Gemeinde für ein Seniorenheim oder eine Anlage für Betreutes Wohnen einzuholen. Ein Ältestenrat oder gar der Kreisvorsitz kann ein Mitspracherecht haben; oftmals gibt es weiterreichende Gedanken, die einen politischen Charakter haben.

Wir unterstützen Sie gern bei Ihrem Projekt. Sprechen Sie uns an!